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   BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96   

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https://dejure.org/1996,4764
BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96 (https://dejure.org/1996,4764)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - 2 StR 128/96 (https://dejure.org/1996,4764)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96 (https://dejure.org/1996,4764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Bildung einer Gesamtstrafe durch ein Strafgericht - Voraussetzungen für die Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55, § 64

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschl. vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 -).

    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5), zumal die Revision die Nichtanwendung des § 64 StGB von ihrem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen hat, was zulässig wäre (vgl. BGHSt 38, 362).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Daß keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5), zumal die Revision die Nichtanwendung des § 64 StGB von ihrem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen hat, was zulässig wäre (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschl. vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 -).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschl. vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 -).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Daß die vom Amtsgericht Neuwied verhängte Freiheitsstrafe zwischenzeitlich vollständig vollstreckt worden ist, steht einer Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs und der Zurückweisung der Sache insoweit nicht entgegen; eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe ist auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe durch Vollstreckung erledigt ist (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschl. vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 -).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung insoweit gemäß § 357 StPO auf diesen Mitangeklagten kommt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 367 Erstreckung 4 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95 S. 6).".
  • BGH, 18.10.1994 - 2 StR 244/94

    Unterbringungsanordnung - Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschl. vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 -).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 146/01

    Pflicht zur Anordnung der Maßregel

    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96).
  • BGH, 21.03.1997 - 2 StR 108/97

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96).
  • BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen der Nichtanordnung einer notwendigen

    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97

    Voraussetzungen für die zwingende Anordnung einer Unterbringung in einer

    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1994 [richtig: 18. Oktober 1994] - 2 StR 244/94 -und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96 -).
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